Stiftungsurkunde des Kloster Marienfeld

Die Marienfelder Stiftungsurkunde aus dem Jahre 1185 befindet sich heute im Staatsarchiv in Münster.

Wortlaut der Stiftungsurkunde des Kloster Marienfeld

Quelle: Marienfelder Chronik, von Walter Werland

Die Stiftungsurkunde vom Jahre 1185 ist in stark beschädigtem Zustand erhalten und befindet sich heute im Staatsarchiv zu Münster.

Die Originalurkunde ist zerstört und ein großes Stück mitten aus der ganzen Länge derselben verloren gegangen. Das auf diese Weise Fehlende ist aus dem alten Kopialbuche des Klosters Marienfeld ergänzt. 

In der Übersetzung bzw. Rekonstruktion hat die Marienfelder Stiftungsurkunde folgenden Wortlaut:

"Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Hermann von Gottes Gnaden Bischof von Münster. So oft die Kirche Gottes durch die Frömmigkeit der Gläubigen oder durch die Gaben der Fürsten mit angemessenem Zuwachs sich ausbreitet, ziemt es sich für uns die der Herrgott nicht in Abschätzung des Verdienstes, sondern als Gnadenspende gleichsam wie Wächter auf hoher Warte aufgestellt hat, ihrem frommen Eifer gefällig zu begegnen, ihre Bereitwilligkeit durch Aufmunterung zu befördern, das Geschehen durch Empfehlung zu billigen und, damit das Werk nicht schon in der Grundlage wanke, was geschehen ist und wie es geschehen ist, der Kenntnis der Nachwelt durch eine Niederschrift zu überliefern, so daß sowohl guten Nachahmern hierdurch ein Beispiel der Frömmigkeit geboten wird, wie auch denjenigen, die etwa übles im Schilde führen, mittels einer Urkunde über das Rechtsgeschäft wie auch seiner Bekräftigung begegnet werden kann. Deshalb wollen wir allen Gläubigen des gegenwärtigen wie des zukünftigen Zeitalters kundtun, daß ein Edelherr unserer Diözese, der Vogt Widukind, und dessen Mutter Luttrudis, vom Geist des Rates wohlunterwiesen und in dem Wunsche, (schon) in seiner Zeit (des Erdenlebens) aus eigener Kraft (ex se) dem Herrgott eine Frucht (des Glaubens) hervorzubringen, - ein Grundstück und vier Bauernhöfe in Hundingen (ehemalige Bauerschaft im heutigen Marienfeld) mit den dazugehörigen Zehnten von der Kirche Freckenhorst eingetauscht haben, indem sie im Austausch für das Grundstück einige Acker von ihrem Eigengut, die dicht bei dem Herrenhof Beelen liegen, und im Austausch für die Bauernhöfe ein Haus in Gentrup (Ksp. Ostenfelde), ein anderes in Beesen (Ksp. Ennigerloh), und ein drittes in Avenwedde dafür wiedergegeben haben. Was sie damit planten, hielten sie jedoch bisher geheim. Durch das Gerücht von ihrer guten Absicht angezogen, haben zwei andere Edelherren, Bernhard zur Lippe und Ludiger von Waldenburg, zwei Anteile von dem Wert des gesamten Landes von dem vorgenannten Vogt und seiner Mutter erworben und sich zu Miterben des eingetauschten Besitzes gemacht. Auch haben wir geglaubt, notwendigerweise daran erinnern zu müssen, daß der Tausch des Grundstückes wie der Bauernhöfe unter der Gerichtsgewalt des Grafen Rathard in dem Orte Mattelmann (Bauerschaft Überems, Kirchspiel Harsewinkel) mit dem zustimmenden Spruch und Rat der Schöffen unter Königsbann befestigt worden ist, und daß dortselbst Bernhard und Ludiger ihren Kauf von dem Vogt und dessen Mutter gesichert haben, während Rathard den Königsbann ausgeübt hat. Darauf haben die vorgenannten drei Edelherren von unserer Milde die Erlaubnis erbeten, ein Kloster auf dem mehrfach erwähnten Grundstück erbauen zu dürfen. Nachdem sie diese erhalten hatten, haben sie an dem durch unsere Hand zuvor geweihten Platze zur Ehre Gottes und seiner glorreichen Mutter Maria mit heiliger Freude die Grundsteine des Klosters gelegt, zu seiner Ausstattung das genannte Grundstück und die Bauernhöfe übertragen und zum größeren Ausdruck ihrer Frömmigkeit die Stelle Marienfeld genannt. Weiterhin hat der schon genannte Widukind der Kirche in Harsewinkel, über die er selbst durch Erbfolge das Patronat besaß, seinen dort gelegenen Hof und zwei Bauernhöfe in Rheda (Kirchspiel Harsewinkel) mit allem Zubehör vollständig geschenkt. Auch haben wir deren Ergebenheit mit dem schuldigen Wohlgefallen angenommen und dem erwähnten Kloster den Bann über die obengenannte Kirche in Harsewinkel, den wir von der Kirche des Heiligen Mauritius gegen ausreichende Entschädigung eingetauscht haben, zur Unterstützung und Vermehrung gnädig übertragen. Darüber hinaus haben wir 5 Schilling aus dem Hof Harsewinkel, die zu den bischöflichen Einkünften gehören, ebendahin dargebracht, und der bischöflichen Tafel einen anderen Zehnten von 6 Schilling aus zwei Häusern bei Wolbeck und aus anderen in Delstrup (Kirchspiel Münster-Lamberti), der damals frei (unbesetzt, unvergeben) war, als Ausgleich erstattet.

Aber auch Bernhard zur Lippe hat derselben Kirche mit Zustimmung seiner Erben ein Hlaus von seinem Eigengut in Selhorst (Kirchspiel Langenberg) übergeben, und ein anderes, den sogenannten Provestinchhof, das er von Bernhard, Dompropst zu Münster, mit unserer und des gesamten Kapitels Zustimmung getauscht hatte, übergeben. Dafür entschädigte er unsere Kirche durch zwei Bauernhöfe seines Eigen- gutes in Lentrup, zwei in Hoetmar und einen zum Hofe Rucamp gehörenden Acker. Die Ausführung dieses Tausches wurde unter der Gerichtsgewalt des Rathard in Horne (Kirchspiel Everswinkel) unter Königsbann durch einen Spruch bestätigt.

Auch Widekind von Schwalenberg mit seinen Brüdern Hermann, Volquin und Heinrich haben, da sie bisher noch keine anderen Erben hatten und sich infolge Erfüllung des Lebensalters (= Volljährigkeit) freier Verfügungsgewalt erfreuen, dem vorgenannten Kloster die Kirche in Stapelage und den Hof daselbst mit all seinem Zubehör mit gleichem Willen und einhelliger Zustimmung zugewiesen. Es soll auch nicht übergangen werden, da der Vogt Widukind 60 Mark, die er an jenen Gütern nach Pfandrecht besaß , dem genannten Marienfeld dargebracht und einverleibt hat. Und diese Schenkung der genannten Brüder ist unter Königsbann in dem Orte Brackwede vor dem Grafen Thancbern befestigt worden. An jenem Orte ist es deswegen geschehen, weil der Gerichtsbezirk, in dem diese Güter gelegen sind, zu jener Zeit keinen Grafen hatte.

Zeugen dieser Schenkung sind:

  • Bernhard und Widukind
  • Florin von Ribelmunt
  • Gumbert von Ertburch
  • Friedrich von Spenge
  • Amelung Graf von Paderborn und sein Bruder Cracht
  • Heinrich zur Lippe
  • Gerhard von Wilpinthorp.

Die Vorsteher desselben Klosters haben auch von dem Propst Gerhard und seinen Brüdern ein Haus in Selhorst und einen Bauernhof in Bulte ganz gekauft; die Befestigung dieses Kaufes ist vor Rathard im Orte Mattelmann in der erforderlichen Ordnung abgeschlossen worden. Dieselben Vorsteher haben auch von einem freien Manne namens Lieveke ein Haus in Mattelmann mit der Zustimmung seiner Erben mit allen Zubehörungen gekauft und an derselben Stelle vor dem mehrgenannten Rathard die Befestigung des Kaufs erhalten in Anwesenheit und mit Zustimmung von Graf Arnold von Altena und Widukind von Oesede. Nach Regelung aller dieser Dinge durch die genannte Befestigung haben die vorerwähnten Gründer ihre neue Pflanzung dem heiligen Paulus, uns und unseren Nachfolgern in Anwesenheit des gesamten Kapitels als Schenkung für ewige Zeiten aus freien Stücken und uneingeschränkt dargebracht, und zwar lediglich unter der Bedingung, da jener Ort, so wie er hinsichtlich des Gehorsams und des Eigentums zur Münsterischen Kirche gehrt, in der gleichen Weise von dieser ewigen Schutz und Verteidigung erhoffen dürfe. Wir haben auch zugestanden, da dieser Ort von jeder Besteuerung unsererseits wie auch von unseren Nachfolgern völlig frei und entbunden sein soll.

Hierauf hat ein Ministeriale des Heiligen Paulus, namens Gerwin von Böckenförde, zu seinem Seelenheil ein Talent (= Pfund) des in Emsdetten belegenen Zehnten mit Zustimmung seiner Frau und seines Sohnes uns abgetreten. - Ebenso hat auch ein gewisser Lutfrid dem Svether von Oelde, Svether dem Bernhard zur Lippe, Bernhard aber uns hinsichtlich des Zehnten über zwei Häuser in Honlo (Kirchspiel Wadersloh) die Gewere übertragen. Wir indessen haben diesen und den vorgenannten Zehnt, auf den Gerwin verzichtet hatte, dem erwähnten Kloster geschenkt. Überdies hat der Vogt Widukind uns mit Erfolg gebeten, ein Haus in Pelechem (jetzt Hof Pelckmann, Bauerschaft Selhorst, Kirchspiel Langenberg), das er von uns nach Lehenrecht besaß, freiwillig verzichtend, dem Kloster zu Eigen zu geben. So haben wir denn - um die Saat so großer Geschenke für das ewige Leben wirksam zu machen, und im Vertrauen auf die gnädige Zustimmung der würdigen Väter des Generalkapitels der Zisterzienser - an der gedachten Stelle eine Genossenschaft ihrer Söhne zur Ehre des allmächtigen Gottes und zur Verehrung der allerseligsten Jungfrau Maria eingerichtet und ihnen und ihren Nachfolgern kraft göttlicher Vollmacht die immerwährende Freiheit gewährt, dort nach den Regeln ihres Ordens zu leben. Weil jedoch alle Kirchen unter der Unverschämtheit der Vögte leiden und daran schier erliegen, gewähren wir den Ordens Brüdern, um nach der Richtung nach unserm Vermögen durch aufmerksame Sorgfalt vorzusorgen, die freie Wahl eines Vogtes, wen auch immer sie wünschen, und dessen widerspruchslose Absetzbarkeit wenn dieser sich als weniger brauchbar (als schädlich) erweisen sollte. Und damit der Vogt dort sich nicht mehr Rechte durch Inanspruchnahme anmaßt, als sich gebührt, weisen wir ihm bestimmte Schranken an, nämlich, daß er nicht mit mehr als zwei Pferden das Kloster, wenn er gerufen worden ist, betritt, und daß, wenn er zur Erlangung von Erbschaften und zur Ausführung von Tauschgeschäften auf Grund seines Rechtes (Amtes) Mühe aufgewendet hat, er mit nur sechs Denaren zufrieden sein soll, nicht eine Menge von Einnahmen erstrebt, sondern vielmehr die Belohnung durch Jesus Christus, den wir bei Gott Vater als Vogt haben, glücklich erhofft.

Hinzuzusetzen ist noch, da wir einen Bauernhof in Rehe (Bauerschaft Rheda, Kirchspiel Harsewinkel) gegen einen anderen in Groppel (bei Herzebrock) von der Kirche des Heiligen Mauritius eingetauscht haben; und so haben wir, wie auch der Vogt, dem vorgenannten Kloster ein Haus (mit Land in der Ausdehung) zweier Hofstätten zu Rehe gegeben. Aber noch einen anderen Bauernhof zu Clesphem (jetzt Klepse, Kirchspiel Stromberg), den Conrad von Ostberge, ein Ministeriale des Heiligen Paulus, besaß wie auch acht Hörige, auf die er zu unseren Gunsten verzichtet hatte, haben wir demselben Platze zugesteuert. Obendrein hat der vorgenannte Vogt einen Bauernhof an dem Orte, der Gest heißt (Geist, Kirchspiel Oelde) sowie einen anderen in Bukei, und hat Bernhard zur Lippe einen in Gronhorst (Kirchspiel Wadersloh) dem mehrgenannten Kloster dargebracht. Damit nun diese Ordnung, welche mit solch sorgfältiger Umsicht durchdacht ist, in immerwährender Festigkeit bestehen möge, haben wir diese vorliegende Urkunde, die durch die Anhängung unseres Siegels bekräftigt ist, schreiben lassen und stoßen kraft göttlicher und eigener Vollmacht den in schrecklicher Weise aus der Kirche aus, der es wagen sollte, Marienfeld in den (bisher) übertragenen oder den künftig noch dargebrachten Besitzungen zu stören oder gegen seine oben beschriebene Freiheit etwas anzuordnen. Dies ist im Jahre nach der Menschwerdung des Herrn eintausendeinhundertfünfundachtzig, in der dritten Indiktion, während dem Römischen Stuhle als Papst vorstand Lucius III., unter der Regierung Friedrichs, des erhabenen Kaisers der Römer.

Anwesend waren Kleriker und Laien, deren Namen folgende sind:

  • Dompropst Bernhard
  • Domdekan Bernhard
  • Hermann, Abt von Cappenberg
  • Winizo, Abt von Liesborn
  • Werembald, Abt von Varlar
  • Udo, Propst am alten Dom
  • Herrmann, Propst an St. Mauritz
  • Franco, Dekan am alten Dom
  • Dietrich, Dekan an St. Ludgerus und der Konvent unseres gesamten Kapitels.
  • Graf Hermann von Ravensberg
  • Graf Simon von Tecklenburg
  • Graf Otto von Bentheim
  • Rudolf von Steinfurt und sein Sohn Ludolf
  • Johannes von Ahaus
  • Gottschalk von Lohn
  • Burghard von Ascheberg
  • Heinrich von Dülmen
  • Heinrich von Rechede
  • Ludolf von Bevern
  • Gottfried von Schonebeck
  • Hermann von Münster
  • Gottschalk von Seppenrade
  • Rutger von Billerbeck
  • und sehr viele andere.